Allgemeine Ankaufsbedingungen
- 1. Diese Ankaufsbedingungen gelten für sämtliche Ankäufe gebrauchter Ware, die die GameStop Österreich GmbH, Office Park I, Top B02, 1300 Flughafen Wien ("wir") als Käuferin von Ihnen als Verkäufer ("Verkäufer") beziehen. Abweichenden Geschäftsbe-dingungen des Verkäufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Diese gelten selbst dann nicht, wenn ihr Regelungsgehalt weiter reicht als diese Ankaufsbedingungen.
- Wo ist ein Ankauf möglich? Der Ankauf von Waren ist ausschließlich in unseren Filialen möglich.
- Von wem kaufen wir gebrauchte Waren? Der Verkäufer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wir kaufen nicht von gewerblichen Verkäufern und auch nur in haushaltsüblichen Mengen.
- Was sichert uns der Verkäufer zu? Der Verkäufer gewährleistet, dass sich das anzukaufende Produkt im vereinbarten bzw. gewöhnlich vorausgesetzten Zustand befindet. Außerdem gewährleistet der Verkäufer, dass sich das anzukaufende Produkt in seinem Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Der Verkäufer hält uns hinsichtlich aller Ansprüche, die Dritte gegen uns auf-grund der Verletzung dieser Zusicherungen geltend machen, schad- und klaglos.
- Der Verkäufer gewährleistet außerdem, dass die uns von ihm angebotene Ware vom Hersteller für den Gebrauch im Europäischen Wirtschaftsraum bestimmt ist.
- Der Verkäufer sichert zu, dass die von ihm angebotenen Produkte frei von personenbe-zogenen und sonstigen privaten Daten sind. Wir haften nicht für den Verlust oder Miss-brauch personenbezogener Daten, die bei Übergabe der Ware auf einem Gerät gespei-chert sind.
- Welche Waren kaufen wir? Die Entscheidung darüber, welche Ware wir ankaufen, liegt in unserem alleinigen Er-messen. Wir behalten uns eine Ablehnung im Einzelfall vor. Eine Ankaufspflicht besteht also selbst dann nicht, wenn uns die Ware neuwertig und in tadellosem Zustand angebo-ten wird.
- Grundsätzlich kaufen wir nur Videospiele auf Originaldatenträgern sowie Zubehör und auf Werkseinstellungen zurückgesetzte Konsolen und Geräte ohne heruntergeladene In-halte oder sonstige Daten des Verkäufers.
- Folgende Produkte lehnen wir grundsätzlich ab:
- Videospiele auf optischen Datenträgern welche keine USK- oder PEGI-Alterskennzeichnung auf der originalen Umverpackung und im Fall einer USK-Kennzeichnung auf dem Datenträger selbst aufweisen
- Datenträger oder Geräte welche nicht einen Regionalcode für Europa aufweisen
- PC-Spiele sowie Downloaderweiterungen (DLCs) / Codes
- Datenträger mit der Aufschrift "Promo Copy"
- Videospielzubehör, ausgenommen ausgewählte Eingabegeräte sowie Speichermedien von folgenden Herstellern: Sony, Microsoft, Nintendo
- Technisch nicht vom Hersteller veränderte Hardware
- Konsolen mit gebrochenem Siegel
- Regelmäßig erfolgt eine Ablehnung außerdem:
- bei Ware, die sich in irreparablem Zustand befindet
- Datenträger ohne zugehörige originale Umverpackung
- bei nicht mehr aktuellen Modellen bzw. Titeln
- wenn uns zwei gleiche Titel angeboten werden, auch wenn diese plattformübergreifend sind
- bei Artikeln welche sich nicht im Produktkatalog von GameStop befinden
- Zu welchem Preis kaufen wir die angebotene Ware? Den Ankaufspreis der von uns zum Ankauf zugelassenen Ware bestimmen wir stets nach besonderer Begutachtung der Ware vor Ort im Ladengeschäft. Zu den wertbildenden Faktoren zählen unter anderem Zustand, Alter, Aktualität und die Nachfrage nach dieser Ware bei unseren Kunden. Die Ankaufspreise können im zeitlichen Verlauf Schwankungen unterliegen. Die im Ankaufsrechner unserer Website genannten unverbindlichen Ankaufspreise dienen daher nur als grobe Orientierungshilfe und sind vollkommen unverbindlich.
- Bei defekter oder optisch beschädigter Ware erfolgt – sofern wir sie dennoch übernehmen – ein Abzug auf den in unserem System hinterlegten Ankaufspreis.
- Bei Sondereditionen legen wir grundsätzlich den Preis einer vergleichbaren Standardedition zugrunde. Hierbei werden nur der Datenträger sowie die direkte Verpackung des Datenträgers angekauft, zusätzliche Inhalte von Sondereditionen werden grundsätzlich nicht angekauft.
- Ein etwaiger Ankaufsbonus für Inhaber der GameStop+ Kundenkarte wird auf den nach Ziff. 6 ermittelten regulären Ankaufspreis aufgeschlagen.
- Wie wird der Ankaufspreis entrichtet? Den Ankaufspreis entrichten wir nach Wahl des Verkäufers durch:
- Aufrechnung bei gleichzeitigem Kauf eines oder mehrerer anderer Produkte durch den Verkäufer, wenn der kumulierte Kaufpreis für die bei uns neu gekauften Produkte den Ankaufspreis für die vom Verkäufer an uns verkauften gebrauchten Waren übersteigt; oder
- Ausstellung eines GameStop-Warengutscheins im Wert des von uns ermittelten An-kaufspreises; oder
- Barauszahlung des Ankaufspreises an den Verkäufer abzüglich 20%. Ausnahmen von Artikeln welche nur gegen Verrechnung/Warengutschein angekauft werden können sind tagesaktuell zu finden unter www.gamestop.at/credit-only.
Ist der kumulierte Kaufpreis für die bei uns neu gekauften Produkte (aktueller Kauf-preis) unter dem kumulierten Ankaufspreis für die vom Verkäufer an uns verkauften gebrauchten Waren, kaufen wir die Ware dennoch an; der Differenzbetrag wird in diesem Fall auf einen GameStop-Warengutschein gebucht.
- Wie kommt der Kaufvertrag zustande? Sofern wir die angebotenen Waren ankaufen wollen, legen wir dem Verkäufer ein Angebot über den Kauf der von ihm angebotenen Waren. In diesem Angebot geben wir die von uns errechneten Ankaufspreise auf Basis der verschiedenen Möglichkeiten der Entrichtung des Ankaufspreises nach Ziff. 7 an. Der Vertrag über den Warenankauf kommt mit der Annahme unseres Angebotes und gleichzeitiger Wahl der entsprechenden Entrichtung des Ankaufspreises durch den Verkäufer zustande. Eine Rückabwicklung auf Wunsch des Kunden ist nach Vertragsschluss nicht möglich.
- Erfüllungsort für alle Leistungen unter diesen Ankaufsbedingungen ist Wien, Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für 1010 Wien örtlich und sachlich zuständige Gericht. Dies gilt lediglich für Verbraucher, die zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben noch im Inland beschäftigt sind
- Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.